Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen.
Ob es um neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.
Sprechen Sie mit Ihrem qualifizierten Innungsfachbetrieb und nutzen Sie die Vorteile: „Schöner wohnen – Steuern sparen”.